Fragen zur Gebrauchsinformation

Das schwarze Dreieck kennzeichnet Arzneimittel, die von Zulassungsbehörden unter zusätzlicher Überwachung stehen, da gezielt weitere Informationen gesammelt werden sollen. Das ist oft dann der Fall, wenn das Mittel neu auf dem Markt ist oder nur unzureichende Daten zu seiner Langzeitanwendung vorliegen. Das schwarze Dreieck bedeutet aber nicht, dass das Arzneimittel gefährlich für Patienten ist. Das schwarze Dreieck fordert Patientinnen und Patienten in besonderem Maße dazu auf, jeden Verdacht auf eine eventuelle Nebenwirkung beim Gebrauch des Arzneimittels zu melden.

Im Portal des Patienteninfo-Service kann jeder Patient - ganz gleich ob blind oder sehend - gezielt nach Arzneimitteln suchen (www.patienteninfo-service.de). Sollten Sie Ihr Arzneimittel hier nicht finden, können Sie unter 0800/1236321 die zentrale Hotline für Blinde und Sehbehinderte zu Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln anrufen.

Wenden Sie sich an die in Kapitel 6 der jeweiligen Gebrauchsinformation genannte Kontaktadresse. Der pharmazeutische Unternehmer kann in vielen Fällen Übersetzungen in den EU-Sprachen zur Verfügung stellen.